Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
Die Entwicklung eines Menschen vollzieht sich im Zusammenwirken der persönlichen Eigenschaften mit den förderlichen und hemmenden Bedingungen des jeweiligen Umfelds. Die körperliche, geistige oder seelische Verfassung eines Menschen kann im Zusammenhang mit hinderlichen Bedingungen des Umfelds zu einer Einschränkung seiner Entwicklung führen.
Nach dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gehören zu den Menschen mit Behinderungen Kinder und Jugendliche, die langfristige körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Insofern ist der Behindertenbegriff der Konvention ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff. Er umfasst für den schulischen Bereich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso wie Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Schulische Bildung hat das Ziel, eine individuell angepasste Förderung oder Unterstützung zu entwickeln. Die individuellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten umfassen bauliche und sächliche Barrierefreiheit, Assistenz und pädagogische Maßnahmen wie z. B. Nachteilsausgleich und sonderpädagogische Förderung.
(vgl. "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen". Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)