Versetzungsoption für Förderschullehrkräfte an die Schwerpunktschule
Voraussetzungen für eine Versetzung an die Schwerpunktschule
Einer Förderschullehrkraft, die an eine Schwerpunktschule abgeordnet ist, steht die Möglichkeit offen, sich an diese Schwerpunktschule versetzen zu lassen.
Die Versetzung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Freiwilligkeit: Die Versetzung erfolgt auf Antrag der Förderschullehrkraft und kann nur erfolgen, wenn die Förderschullehrkraft mit ihrem individuellen Stundendeputat komplett an die Schwerpunktschule abgeordnet ist.
- Bedarf: An der Schwerpunktschule muss ein dauerhafter Bedarf an Förderschullehrkräften bestehen (Prüfung durch die Schulbehörde).
- Berufspraxis: Die Förderschullehrkraft muss mindestens drei Schuljahre an die Schwerpunktschule abgeordnet sein, an die sie versetzt werden möchte. Der bisherige und zukünftige Einsatz muss im gemeinsamen Unterricht zur Realisierung und Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichts erfolgen (Prüfung durch die Schulbehörde).
- Konsens: Die Schulleitung der Förderschule und der aufnehmenden Schwerpunktschule müssen mit der Versetzung einverstanden sein. Bei fehlendem Einvernehmen zwischen beiden Schulleitungen entscheidet die Schulbehörde.
Informationen zum Versetzungsverfahren
Die Versetzung erfolgt in der Regel zum 01.08. eines jeden Jahres. Der Versetzungsantrag ist über das Portal "VERSETZUNG online" (https://add.rlp.de/de/themen/schule/lehrerin-oder-lehrer/antrag-auf-versetzung/) zu stellen. Versetzungen zum 01.08. müssen in der Regel bis zum 01.02. des laufenden Jahres beantragt werden.
Die Versetzung ist reversibel aus dienstlichen Gründen oder aber aus zwingenden privaten Gründen, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
FAQ-Merkblatt (PDF, ca. 100 kb)
Informationen für an Schwerpunktschulen tätige Förderschullehrkräfte
Bei weiteren Fragen zu den Voraussetzungen für die Versetzung an die Schwerpunktschule wenden Sie sich bitte an die Referentinnen und Referenten für Fragen zur sonderpädagogischen Förderung.
In den unten stehenden Anlagen finden Sie weitere Informationen zum Versetzungsverfahren und zum Einsatz von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen.