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Inklusion
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Bildungsserver > Inklusion.  > Informationen für Eltern und Schulen.  > Individuelle Förderung

Individuelle Förderung

Individuelle Förderung ist Auftrag jeder einzelnen Schule in jeder Schulart: "Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (...)"  (externer Link§ 10 Abs. 1 Schulgesetz) 

Die prozessorientierte interner LinkFörderplanung ermöglicht Lehrkräften die Planung und Durchführung der individuellen Förderung und Lernbegleitung Ihrer Schülerinnen und Schüler.

Differenzierte Bildungsangebote spielen in allen Unterrichtsfächern eine Rolle. Gleichwohl werden dabei Akzente gesetzt, z. B. Leseförderung, geschlechtsspezifische Förderung. 

"Alle Maßnahmen der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in innerer und äußerer Form wie auch die sonderpädagogische Förderung durch Prävention und integrierte Fördermaßnahmen tragen diesem Ziel Rechnung." (externer Link§ 10 Abs. 1 Schulgesetz)

Daneben werden Handlungsschwerpunkte formuliert, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, insbesondere die Förderung von Schülerinnen und Schülern

  • mit Migrationshintergrund,
  • mit externer Linkbesonderen Begabungen, interner LinkLernschwierigkeiten oder interner LinkAutismusspektrumstörung (ASS),
  • mit interner Linkchronischen Erkrankungen oder interner Linklangandauernden Krankheiten (Krankenhausunterricht).

Diesen Bereich betreut E-Mail an Angelika Schaub. Letzte Änderung dieser Seite am 16. Januar 2023. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz