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Inklusion
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Bildungsserver > Inklusion.  > Informationen für Eltern und Schulen.  > Lernschwierigkeiten/ ....  > Lese- Rechtschreibstörung.  >

Verwaltungsvorschriften und andere rechtliche Grundlagen

  • Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen. Gemeinsame Arbeitshilfe des Sozial- und Bildungsministeriums.
  • Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des MBJK vom 30.08.1993)
  • Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben Verwaltungsvorschrift des MBWJK vom 28.08.2007 (GAmtsbl. 11/2007)

  • Schulgesetz (SchulG vom 30. März 2004):  §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart
  • Schulordnungen:
    • Grundschulordnung (GSchO vom 18.10.2008): §§ 10-28-33-34-36-45
    • Übergreifende Schulordnung (ÜSchO vom 1. August 2009): §§ 2-47-50-53-64-71 

Weitere Informationen:

  • Empfehlungen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" , Pädagogisches Landesinstitut, August 2013
  • "Rechtschreibförderung planen und organisieren", Pädagogisches Landesinstitut, Februar 2013
  • "Lesefähigkeit trainieren", Pädagogisches Landesinstitut, Februar 2013
  • Grundsätze zu Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (KMK vom 04.12.2003 in der Form vom 07.11.2007)
  • Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Angelika Schaub. Letzte Änderung dieser Seite am  1. Dezember 2017. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz