Schulgesetz in der Fassung vom 1. August 2014
Am 1.8.2014 ist eine Novellierung des Schulgesetzes in Kraft getreten, mit der die Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Schulbereich rechtlich verankert wurden. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zu einem inklusiven schulischen System, das gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern ermöglicht.
In § 3 Absatz 5 des Schulgesetzes ist das Recht auf inklusiven Unterricht verankert.
Das Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften vom 27. November 2015 finden Sie hier,
Beschluss des rheinland-pfälzischen Landtags vom 13.12.2018 finden Sie hier.
Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention: Den Aktionsplan finden Sie im Internetangebot des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als PDF- und als Worddatei.