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Inklusion
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Bildungsserver > Inklusion.  > Schulische Inklusion.  > Rechtliche Grundlagen

Rheinland-Pfalz

Schulgesetz in der Fassung vom 1. August 2014
Am 1.8.2014 ist eine Novellierung des Schulgesetzes in Kraft getreten, mit der die Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Schulbereich rechtlich verankert wurden. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zu einem inklusiven schulischen System, das gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern ermöglicht.
In externer Link§ 3 Absatz 5 des Schulgesetzes ist das Recht auf inklusiven Unterricht verankert.

Das Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften vom 27. November 2015 finden Sie externer Linkhier,
Beschluss des rheinland-pfälzischen Landtags vom 13.12.2018 finden Sie externer Linkhier.

Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention: Den Aktionsplan finden Sie externer Linkim Internetangebot des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als PDF- und als Worddatei.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom August 2007 (Download Verwaltungsvorschrift als PDF-Datei, ca. 25 KB)

Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur vom August 1993 (Download Verwaltungsvorschrift als PDF-Datei, ca. 25 KB)

KMK – Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder

Sonderpädagogische Förderung/Inklusion: externer LinkSchwerpunkte und Zielsetzung der KMK

Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktover 2011, KMK-Empfehlungen mit pädagogischen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit  Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • externer LinkNationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" (Broschüre, bestellbar)
  • externer LinkDie staatliche Koordinierungsstelle der UN-Behindertenrechtskonvention – im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

UN-Behindertenrechtskonvention vom Dezember 2006

Im Jahr 2006 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung" (kurz "UN-Behindertenrechtskonvention"). Ziel der Konvention ist, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Das Umsetzen dieses Menschenrechts ist Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten.

  • externer LinkUN-Behindertenrechtskonvention
  • externer LinkUN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 BILDUNG
  • externer LinkUN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache
  • externer LinkWebsite von Aktion Mensch zur UN-Konvention mit einer Broschüre zur UN-Konvention in Alltagssprache
  • externer LinkDachkampagne der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Weitere rechtliche Grundlagen und Beschlüsse

  • 2009 konnte das nationale Ratifikationsverfahren in Deutschland durch ein eigenes Gesetz abgeschlossen werden, dem externer LinkGesetz zur Ratifikation des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. 
  •  Aufforderung des Bundesrates, durchgängig den Begriff "Menschen mit Behinderungen" zu verwenden: externer Linkwww.bundesrat.de

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