--Kompendium Schwerpunktschulen, MBWJK Mainz 2010--
Übergang in eine weiterführende Schule (Ü2)
Wie ist der Übergang der Integrationskinder aus einer 4. Klasse in eine weiterführende Schule geregelt?
Grundsatz: Der Übergang wird zwischen den beteiligten Schwerpunktschulen in der Region vorbereitet, geplant und – sofern Einvernehmen mit allen Beteiligten besteht – eingeleitet. Die abgebende Schwerpunktgrundschule informiert die Eltern, welche Schule der Sekundarstufe I von der ADD als zuständige Schwerpunktschule benannt wurde. Die Eltern setzen sich mit dieser zuständigen Schule in Verbindung und melden ihr Kind dort an. Wenn noch keine Schwerpunktschule der Sekundarstufe I in der Region benannt ist, erhält die Schwerpunktgrundschule die Information über die zuständige Schwerpunktschule der Sekundarstufe I von der ADD (§ 12 SoSchO).
Die zuständige Schwerpunktschule der Sekundarstufe I bestätigt – wenn die Aufnahme möglich ist - den Eltern die Aufnahme und informiert den Schulträger sowie den Träger der Schülerbeförderung. Die Entscheidung über den Förderort, die von der ADD lt. § 12 SoSchO zu treffen ist, gilt in diesen Fällen als erteilt.
Ablauf:
Die Schwerpunktgrundschule
- trifft sich mit der aufnehmenden Schwerpunktschule der Sekundarstufe I im Dezember, um sowohl die Aufnahmemodalitäten zu besprechen als auch die Aufnahmekapazitäten der Schulen aufeinander abzustimmen. Dabei werden die personellen, sächlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Aufnahme geprüft (§ 18 SchulG; § 10 Abs. 3 ÜSchO).
- informiert in besonderen Fällen die ADD, die dann abschließend entscheidet, z. B. wenn:
- keine Aufnahmemöglichkeit aus Sicht der Schwerpunktschule der Sekundarstufe I besteht
- aus Sicht der Eltern weiterer Beratungsbedarf besteht
- Unklarheiten darüber bestehen, welches die zuständige Schwerpunktschule in der Sekundarstufe I ist
- weiterführende Beratung erforderlich ist, z. B. ob der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf im Rahmen des integrativen/inklusiven Unterrichts an der zuständigen Schwerpunktschule erfüllt werden kann.
Sofern noch keine Schwerpunktschule der Sekundarstufe I benannt wurde, ist das Verfahren wie folgt: Die Schwerpunktgrundschule als abgebende Schule meldet der Schulbehörde bei der ADD möglichst im November die Namen der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr in die Sekundarstufe I wechseln. Die ADD benennt weiterführende Schulen in der Region zu Schwerpunktschulen oder weist Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einer weiterführenden Schule als Einzelfallentscheidung zu.
Die abgebenden und die aufnehmenden Lehrkräfte haben den Auftrag, den Übergang gut vorzubereiten und zu begleiten. Insbesondere erfolgt Austausch über Art und Umfang der bisherigen Förderung und über die Förderpläne. Sofern es für die Förderplanung erforderlich ist, werden Berichte (ohne vorgegebenes Schema) erstellt, die Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs beschreiben. Die abgebenden und die aufnehmenden Lehrkräfte beziehen die Eltern bei der Vorbereitung des Übergangs in geeigneter Weise mit ein.
Beratungsgespräche mit Eltern über die weitere schulische Förderung ihres Kindes beginnen spätestens im Dezember. Diese Beratung erfolgt analog zu den Beratungsgesprächen, die im Zusammenhang mit einer Empfehlung für eine weiterführende Schule geführt werden.
Beim Übergang in die Sekundarstufe I kann es erforderlich sein, dass erneut der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Dabei wird festgehalten,
- ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht
- und wenn ja, in welchem Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.