Verwaltungsvorschriften und andere rechtliche Vorschriften
Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen. Arbeitshilfe des MASGFF und MBWJK
Lesen Sie dazu weiter: AUSZUG aus den "Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen": Aufgaben und Leistungen der Schule
Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des MBJK vom 30.08.1993)
Grundsätze zu Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen
(KMK vom 04.12.2003 in der Form vom 07.11.2007)
- Landtagsdokument:
Kleine Anfrage (1287) und Antwort vom 13.12.2012 zum Thema Dyskalkulie (Drucksache 16/1968)
Schulgesetz (in der Fassung vom 24.7.2014): §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart
- Schulordnungen:
Grundschulordnung (GSchO vom 18.10.2008): §§ 10-28-33-34-36-45
Übergreifende Schulordnung (ÜSchO vom 01. August 2009): §§ 2-47-50-53-64-71