Krankenhausunterricht
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Formen nichtschulischer Erziehung und Unterrichtung, nach denen Kinder und Jugendliche, die aufgrund längerer Erkrankungen nicht in der Lage sind die Schule zu besuchen, Unterricht erhalten können:
- Unterricht im Krankenhaus (Krankenhausunterricht)
- Hausunterricht
Krankenhaus- und Hausunterricht sollen dazu beitragen, den Willen zur Genesung zu stärken und den Bildungsgang trotz Krankheit weiter zu verfolgen. Er unterstützt die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen die Krankheit anzunehmen und damit umgehen zu können. Krankenhaus- und Hausunterricht hat auch die schulische und soziale Reintegration der Schülerinnen und Schüler im Blick.
Zur Beratung gibt es in jedem Schulaufsichtsbezirk federführende Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten für Fragen des Krankenhausunterrichts
Koblenz: Nicole Lohse nicole.lohse(at) add.rlp.de
Neustadt: Johannes Stengel johannes.stengel(at) addnw.rlp.de
Trier: Alexandra Forster alexandra.forster(at) add.rlp.de
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