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Inklusion
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Bildungsserver > Inklusion.  > Schulische Inklusion.  > Inklusion in der Schule

„Inklusion“ bedeutet "dazu gehören“. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung besuchen von Beginn ihrer Schullaufbahn an die gleichen Schulen und nehmen gleichberechtigt am gemeinsamen Unterricht teil.

Im inklusiven Unterricht bringen alle Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Fähigkeiten und Stärken ein, alle werden optimal gefordert und gefördert. Der Unterrichtsstoff und die Lernanforderungen werden auf die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler abgestimmt.

Schulen, die inklusiven Unterricht anbieten, erarbeiten ein Konzept, wie sie das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung organisieren. Die Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Interessen und Stärken stehen dabei im Vordergrund. Inklusive Pädagogik. berücksichtigt die Vielfalt von verschiedenen Lernvoraussetzungen als Chance für alle Beteiligten. Von Inklusion profitieren alle: Kinder und Jugendliche lernen Werte wie Toleranz, sozialer Umgang oder Hilfsbereitschaft von klein auf, sie können sich besser in ihre Mitmenschen hineinversetzen. Sie lernen, souverän mit Unterschieden zwischen Menschen umzugehen und stärken ihr Verantwortungsgefühl gegenüber Schwächeren. Die Lehrkräfte haben durch das Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Schularten die Möglichkeit, voneinander zu profitieren und mit der Vielfalt der Schülerschaft angemessen und individuell umzugehen. Lehrkräfte aus den Förderschulen sind Teil des Kollegiums an Schulen mit inklusivem, zieldifferenten Unterricht.

Die Landesregierung hat im Januar 2013 ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich beschlossen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich zu eröffnen. Folgende Maßnahmen sind darin enthalten:

  • Vorbehaltloses Wahlrecht für die Eltern von Kindern mit Behinderungen zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an einer „Schwerpunktschule“ und einem auf die Behinderung abgestimmten Angebot in einer Förderschule. Das Wahlrecht ist im Schulgesetz verankert.
  • Zielgerichteter weiterer Ausbau des inklusiven Unterrichtsangebots
  • Weiterentwicklung von Förderschulen im Land zu „Förder- und Beratungszentren“.

Weitere Informationen zur Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich finden Sie hier.

Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen

Seit dem 01.08.2014 haben Eltern von Kindern mit Behinderungen ein vorbehaltloses Recht auf inklusiven Unterricht für ihr Kind (§ 3 Abs. 5 in Verbindung mit § 59 Abs. 4 Schulgesetz). Für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf findet inklusiver Unterricht an Schwerpunktschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I statt. Die Eltern können dabei grundsätzlich zwischen inklusivem Unterricht und dem Besuch einer Förderschule wählen. Die konkrete Schule legt die Schulbehörde fest. 

Schwerpunktschulen

Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe), an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im inklusiven Unterricht zieldifferent und zielgleich gefördert werden. Hierzu erhalten Schwerpunktschulen zusätzliche Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte), die gemeinsam mit den Regelschullehrkräften inklusiven Unterricht organisieren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten am gleichen Thema; der Unterrichtsstoff wird dabei auf die Fähigkeiten und den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen abgestimmt. Schwerpunktschulen können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.
An Schwerpunktschulen können Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Abschlüsse der Regelschule (z.B. Abschluss der Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I) und die der Förderschule erwerben.

Schwerpunktschulen entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung jedes Kindes und Jugendlichen. Als pädagogische Leitlinien gelten dabei folgende Grundsätze: 

  • Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben.
  • Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen lernen gemeinsam.
  • Der Unterricht zielt darauf, durch sonderpädagogische und individuelle Hilfen eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen.
  • Der Unterricht ist – wenn erforderlich – zieldifferent. Der Unterricht orientiert sich an den Lernzielen der verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und ermöglicht Schulabschlüsse, die den individuellen Möglichkeiten entsprechen.
  • Als Grundlage der Förderung werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt.

Inklusiver Unterricht an sonstigen Schulen

Auch an Schulen, die nicht Schwerpunktschulen sind, lernen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen. Diese Schülerinnen und Schüler streben im zielgleichen Unterricht die gleichen Schulabschlüsse wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler an.

Inklusiver Unterricht an berufsbildenden Schulen (BBS)

Auch Berufsbildende Schulen bieten inklusiven zieldifferenten Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr an.  Das dreijährige inklusive Unterrichtsangebot mit berufsbezogenen Schwerpunkten ist eine Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts von Schwerpunktschulen der Sekundarstufe I und steht Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung nach Besuch der 9. Klassenstufe offen.
Nach Beendigung des Schulbesuchs erhalten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Abschlusszeugnis wie an der Förderschule (Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung).

In den nächsten Jahren soll das inklusive Unterrichtsangebot im Berufsvorbereitungsjahr schrittweise erweitert werden, indem an weiteren berufsbildenden Schulen gemeinsamer Unterricht wohnortnah angeboten wird.

Weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) finden Sie externer Linkhier. 

Förderschulen

An Förderschulen lernen ausschließlich Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und deren Eltern diesen Lernort gemäß § 3 Abs. 5 in Verbindung mit § 59 Abs. 4 Schulgesetz gewählt haben. Informationen zu den verschiedenen Förderschulformen und den möglichen Bildungsabschlüssen finden Sie externer Linkhier.

 

  • Förderschulen, die als externer LinkFörder- und Beratungszentren beauftragt sind
  • sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für Schulen, bezogen auf den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit externer LinkSehschädigungen
  • sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für Schulen, bezogen auf den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen

  

  •  im Schulaufsichtsbezirk externer LinkNeustadt
  • im Schulaufsichtsbezirk externer LinkKoblenz
  • im Schulaufsichtsbezirk externer LinkTrier

Diesen Bereich betreut E-Mail an Christina Noky-Weber. Letzte Änderung dieser Seite am 15. März 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz