„Inklusion“ bedeutet "dazu gehören“. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung besuchen von Beginn ihrer Schullaufbahn an die gleichen Schulen und nehmen gleichberechtigt am gemeinsamen Unterricht teil.
Im inklusiven Unterricht bringen alle Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Fähigkeiten und Stärken ein, alle werden optimal gefordert und gefördert. Der Unterrichtsstoff und die Lernanforderungen werden auf die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler abgestimmt.
Schulen, die inklusiven Unterricht anbieten, erarbeiten ein Konzept, wie sie das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung organisieren. Die Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Interessen und Stärken stehen dabei im Vordergrund. Inklusive Pädagogik. berücksichtigt die Vielfalt von verschiedenen Lernvoraussetzungen als Chance für alle Beteiligten. Von Inklusion profitieren alle: Kinder und Jugendliche lernen Werte wie Toleranz, sozialer Umgang oder Hilfsbereitschaft von klein auf, sie können sich besser in ihre Mitmenschen hineinversetzen. Sie lernen, souverän mit Unterschieden zwischen Menschen umzugehen und stärken ihr Verantwortungsgefühl gegenüber Schwächeren. Die Lehrkräfte haben durch das Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Schularten die Möglichkeit, voneinander zu profitieren und mit der Vielfalt der Schülerschaft angemessen und individuell umzugehen. Lehrkräfte aus den Förderschulen sind Teil des Kollegiums an Schulen mit inklusivem, zieldifferenten Unterricht.
Die Landesregierung hat im Januar 2013 ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich beschlossen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich zu eröffnen. Folgende Maßnahmen sind darin enthalten:
- Vorbehaltloses Wahlrecht für die Eltern von Kindern mit Behinderungen zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an einer „Schwerpunktschule“ und einem auf die Behinderung abgestimmten Angebot in einer Förderschule. Das Wahlrecht ist im Schulgesetz verankert.
- Zielgerichteter weiterer Ausbau des inklusiven Unterrichtsangebots
- Weiterentwicklung von Förderschulen im Land zu „Förder- und Beratungszentren“.
Weitere Informationen zur Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich finden Sie hier.