Verwaltungsvorschriften und andere rechtliche Vorschriften
- Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen. Arbeitshilfe des MASGFF und MBWJK
- Lesen Sie dazu weiter: AUSZUG aus den "Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen": Aufgaben und Leistungen der Schule
- Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des MBJK vom 30.08.1993)
- Grundsätze zu Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (KMK vom 04.12.2003 in der Form vom 07.11.2007)
- Landtagsdokument: Kleine Anfrage (1287) und Antwort vom 13.12.2012 zum Thema Dyskalkulie (Drucksache 16/1968)
- Schulgesetz (in der Fassung vom 24.7.2014): §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart
- Schulordnungen:
- Grundschulordnung (GSchO vom 18.10.2008): §§ 10-28-33-34-36-45
- Übergreifende Schulordnung (ÜSchO vom 01. August 2009): §§ 2-47-50-53-64-71