Mit der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen (UN) eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorgegeben, in deren Mittelpunkt die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe steht.
Die Konvention wurde 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich in Kraft getreten.
Die Vereinten Nationen haben durch die ausdrückliche Betonung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen einen Wechsel im Denken vollzogen. Im Mittelpunkt des Handelns steht nicht mehr die oftmals bevormundende und ausgrenzende Fürsorge, sondern die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen.
Die UN haben großen Wert daraufgelegt, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände in diesen Veränderungsprozess von vorne herein und auf gleicher Augenhöhe mit einbezogen werden.