--Kompendium Schwerpunktschulen, MBWJK Mainz 2010--
OR 2
Nach welchen Gesichtspunkten sollten Klassenbildung und Unterrichtsorganisation an einer Schwerpunktschule stattfinden (OR2)?
Klassenbildung und Unterrichtsorganisation
Über die Klassenbildung entscheiden grundsätzlich die Schulleiter/-innen; dies gilt auch für die Schwerpunktschule. Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle Klassen die gleiche Größe haben. Vielmehr gibt es hier einen pädagogischen Ermessensspielraum bezüglich der Berücksichtigung von Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Integrationsschüler/-innen. Es hat sich bewährt, dass in der Gesamtkonferenz Grundsätze für die Klassenbildung und Zusammensetzung diskutiert werden. Die Entscheidung über die Klassenbildung bleibt jedoch den Schulleiterinnen und Schulleitern vorbehalten.
Über Abweichungen von den Regelungen für die Klassenbildung für die jeweilige Schulart entscheidet im Einzelfall die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) (z. B. indem als Einzelfall eine zusätzliche Klassenbildung genehmigt wird).
Schulleitungen von Schwerpunktschulen entscheiden ebenfalls über die Verteilung des Personals auf die einzelnen Klassen. Das der Schwerpunktschule zusätzlich zugewiesene Personal ist grundsätzlich zweckgebunden einzusetzen, damit der individuelle Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler im Unterricht erfüllt werden kann und um integrativen/inklusiven Unterricht weiterzuentwickeln. Die Zuweisung ist nicht als individuelle Zuweisung für einzelne Schülerinnen und Schüler zu verstehen.
Fragen der Unterrichtsorganisation können durch eine planvolle Zusammenarbeit (gemeinsame pädagogische Konferenzen; Hospitationen etc.) mit bereits bestehenden Schwerpunktschulen in der Region geklärt werden. Dabei können Vorerfahrungen von bereits bestehenden Systemen genutzt werden (§ 18 Abs. 1 und 2 SchulG).
Bei der Verteilung der Integrationsschüler/-innen auf die Klassen hat sich Folgendes bewährt:
- Vermeidung von Konzentrationen/ Vermeidung von Vereinzelungen: Schüler/-innen sollten entsprechend der Klassenstruktur möglichst in Klassen einer Jahrgangsstufe zugeordnet werden; es gibt allerdings keine Obergrenze für die Zahl der Integrationsschüler/-innen pro Klasse
- Information der Eltern über die Klassenzusammensetzung und das Unterrichtskonzept
- Bildung von kooperierenden Teams in einer Stufe, die ihre unterschiedlichen pädagogischen, methodischen und diagnostischen Kompetenzen in die Unterrichtsarbeit einbringen
- Die Unterrichtsorganisation soll den besonderen Bedürfnissen der Schüler/-innen angepasst werden.
In der Orientierungsstufe für Schüler/-innen mit dem Fördeschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung hat sich Folgendes bewährt:
- Klassenlehrerprinzip stärken und fachfremden Fachunterricht zulassen
- stufenübergreifende, temporäre Angebote auch als Außendifferenzierung
- Installieren von Unterstützersystemen z. B. Zuordnung von Co-Piloten
- offene Unterrichtsformen im Fachunterricht
Bei großen Systemen hat sich bewährt, gezielt Hilfen für die Orientierung im Raum und auf dem Gelände zu bieten sowie Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung in eigenen Arbeitsgemeinschaften zeitweise zusammenzubringen und gezielte auf die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen abgestimmte Projekte zu organisieren.
Lehrkräfte, die integrativ/inklusiv unterrichten und fördern, brauchen Teambesprechungen zu festgelegten Zeiten für die gemeinsame Planung und Evaluation von Unterricht und Beratung. In der Besprechung werden Aspekte wie die individuelle Lernausgangslage, das Unterrichtshandeln und die Differenzierung im Hinblick auf alle Kinder in der Klasse gemeinsam reflektiert. Darüber hinaus soll diese Zeit genutzt werden, um Informationen weiterzugeben (Bündelung von Ressourcen) und um sich abzustimmen, z. B. wer welche Elternkontakte übernimmt. Die Teambesprechung ist auch der richtige Ort, um sich direkt über die Zusammenarbeit im Team auszutauschen und die eigene Zufriedenheit oder aber Veränderungswünsche zur Sprache zu bringen.
Über das Klassenteam hinaus sollte für das gesamte Kollegium ein regelmäßiger pädagogischer Austausch über die Weiterentwicklung integrativer/inklusiver Förderung fest eingerichtet werden. Wege dazu sind pädagogische Konferenzen, Hospitationen und gemeinsame Fortbildungen.