--Kompendium Schwerpunktschulen, MBWJK Mainz 2010--
K 1
Was sollte eine Schwerpunktschule (SPS) in ihrem Konzept berücksichtigen, wenn sie Ganztagsschule (GTS) in Angebotsform wird bzw. ist? (K 1)
Grundsätzlich empfehlenswert ist der Austausch mit Förderschulen aus der Region, die schon Ganztagsschulen sind. Hier können Erfahrungen sowie sonderpädagogische Kompetenzen bezogen auf die Einrichtung von Nachmittagsangeboten ausgetauscht und weitergegeben werden. Es empfiehlt sich nicht nur ein Kompetenztransfer mit der zuständigen Stammschule, auch andere Förderschulen (mit anderen Förderschwerpunkten) aus der Region sollten bei der Konzeptentwicklung angesprochen und zu Konferenzen eingeladen werden. Dabei können Erfahrungen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SFL) hilfreich sein zu Fragen von organisatorischen und äußeren Rahmenbedingungen der Eingliederung des außerschulischen Personals. Alle Schulen, die Ganztagsschule werden (§ 18 Abs. 1 und 2 SchulG), können sich mithilfe eines zweiten Studientages zielbezogen auf die neue Aufgabe vorbereiten.
Personalschlüssel: Schwerpunktganztagsschulen im Primarbereich erhalten pro Integrationsschülerin bzw. -schüler, die/der am Ganztagsschulangebot teilnimmt 0,25 Lehrerwochenstunden zusätzlich. Dies erleichtert die Einrichtung von zieldifferenten Angeboten. Diese Angebote sollten ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, die zielgleich unterrichtet werden, zugänglich sein.
Maßnahmen zur Außendifferenzierung: Im Nachmittagsangebot können vor allem für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung eine sinnvolle Maßnahme sein, um gezielte auf die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen abgestimmte Projekte zu organisieren (z.B. lebenspraktisch orientierte Projekte).
Durch außerschulische Kontakte werden die sozialen Strukturen im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Dies ist gerade angesichts der veränderten familiären und gesellschaftlichen Situation besonders wichtig, wenn eine Schule den Auftrag hat, integrativ zu unterrichten. Bei der Einbeziehung der kindlichen und jugendlichen Lebenssituation und des räumlich-sozialen Umfeldes der Schule, wie z.B. Jugendzentren, Musikgruppen, Sportvereine, Kirchen u. ä. erfahren Kinder und Jugendliche die Einbettung in ein soziales Gefüge im Sinne einer Gemeinde oder eines Stadtteils. Dies ist ein weiterer Aspekt von Integration, der über die Schule hinausgeht.
Die Zusammenarbeit mit externen Experten aus unterschiedlichen Berufsgruppen, die auch aus dem Elternkreis kommen können, oder mit Betrieben, bereichert einen lebensnahen und praxisbezogenen Unterricht. Dieser eröffnet Lernchancen gerade für Kinder und Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen.
Strukturen der Vorbereitung und der Fortbildung mit außerschulischen Partnern: Außerschulische Berufsgruppen sollten zur Vorbereitung ihrer zukünftigen Tätigkeit an den entsprechenden Schulen hospitieren und an Fortbildungen zu den Themenbereichen Schwerpunktschule bzw. Ganztagsschule teilnehmen. Für die außerschulischen Partner sind Fortbildungsveranstaltungen keine dienstlichen Veranstaltungen, die von Beamten und Angestellten des Landes als Dienstreisen nach den Regelungen des Landesreisekostengesetzes abgerechnet werden können. Sie haben die Aufwendungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum bzw. vom Pädagogischen Landesinstitut selbst zu tragen. Allerdings sollte ihnen ein Zuschuss in angemessener Höhe gewährt werden, der aus dem Ganztagsschul- Fortbildungsbudget (für 18 Monate nach Vergabe der Option gewährt) finanziert werden kann. In einem festgelegten Zeitrahmen sollten sie zu Sitzungen der Steuerungsgruppe eingeladen werden, um offene Fragen zu klären und Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen. Strukturen des Informationsaustauschs mit außerschulischen Kräften definieren Schulen in eigener Weise.
Anmerkung zu Kontaktgruppen: Außerschulische Kontakte mit professionellen Einrichtungen unterstützen die Arbeit der Lehrkräfte. Hierzu gehören:
- Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten als abgebenden und weiterführenden Schulen als aufnehmenden Einrichtungen
- Beratung durch Fachberaterinnen und Fachberater und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- Hilfen durch den schulpsychologischen Dienst oder andere Beratungsdienste, Fortbildung, schulinterne/-externe Supervision
- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Sozial- oder Jugendamt und möglichen Therapieeinrichtungen
- Zusammenarbeit mit Vereinen
- Zusammenarbeit mit den Kirchen
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