--Kompendium Schwerpunktschulen, MBWJK Mainz 2010--
G 2
Optimierung der Beratung über Förderorte (G2)
Förderschulen haben ebenso wie Schwerpunktschulen einen Beratungsauftrag gegenüber den Eltern über die möglichen Förderorte.
Was können die B-I (Beraterinnen und Berater für Integration/Inklusion) dazu beitragen, dass die Förderschulen (Föderschullehrkräfte und Förderschulrektor/-in) im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs:
- kompetent über Förderorte beraten können, wenn Eltern integrativen/inklusiven Unterricht wünschen?
- Kenntnisse über das Konzept und den Unterrichtsauftrag der Schwerpunktschule, insbesondere den zieldifferenten Unterricht haben?
Beraterinnen und Berater für Integration/Inklusion laden gemeinsam mit der ADD (federführende Ref. für Integration, Schulfachreferate) Förderschullehrkräfte und Förderschulrektor/-in der Förderschulen zum Gespräch ein (unter Berücksichtigung des bestehenden Netzes der Schwerpunktschulen und deren Zuständigkeitsbereichen). Ziel ist eine umfassende Information u. a. über das Konzept Schwerpunktschule und über zieldifferenten Unterricht.
Über eine geeignete Organisationsform dieser Treffen muss vor Ort entschieden werden. Beraterinnen und Berater können zu regionalen Arbeitsgemeinschaften einladen; zu Dienstbesprechungen kann nur die ADD einladen. B-I initiieren und unterstützen aktiv die Kooperation zwischen Schwerpunktschule und Förderschule.
Vernetzungsmaßnahmen:
- gemeinsame Dienstbesprechungen mit Förderschulen (ggf. unter Einbeziehung der ADD) zu folgenden Themen:
- Lernorte für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter dem Aspekt der Fördermöglichkeiten an diesen Lernorten (§ 18 Abs. 1 SchulG)
- Erarbeitung eines Beratungskonzepts
- Zieldifferenter Unterricht – Beispiele aus der Praxis, Planungshilfen
- Umgang mit Heterogenität in der Primarstufe/Sekundarstufe I (mit Bezug auf das Schulgesetz)
- gemeinsame Studientage der Schwerpunktschulen und Förderschulen zum Thema „Umgang mit dem Elternwunsch nach integrativem/inklusivem Unterricht - Reflexion der eigenen Haltung gegenüber integrativem/inklusivem Unterricht“
B-I laden Förderschullehrkäfte und -rektor/innen zu Arbeitskreisen oder Arbeitsgemeinschaften ein (Möglichkeit der Erarbeitung eines gemeinsamen Beratungskonzepts).
B-I regen Hospitationen /Unterrichtsbesuche in Schwerpunktschulen und Förderschulen für Lehrkräfte und Eltern an.
B-I informieren auf Konferenzen der Stammschulen (Förderschulen) (auf Einladung der Schulleitung der Stammschule zu einem entsprechenden Tagesordnungspunkt). B-I regen an, dass Vertreter der Förderschulen und Schwerpunktschulen gegenseitig zu einem entsprechenden Tagesordnungspunkt an Konferenzen teilnehmen. B-I nehmen an Veranstaltungen teil, die der Elterninformation dienen (B-I haben nicht den Auftrag der Elternberatung im Einzelfall[§ 2 Abs. 4 SchulG]).