Förderplanung
Gemäß § 10 Abs. 1 Schulgesetz sind alle Lehrkräfte der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Aus dieser schulgesetzlichen Verpflichtung ergibt sich gemeinsame Verantwortung für die Durchführung und Gestaltung von Förderplanprozessen.
Für welche Schülerinnen und Schüler wird ein Förderplan erstellt?
Grundsätzlich kann für alle Schülerinnen und Schüler ein individueller Förderplan erstellt werden. Dies ist unabhängig von einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.
So bewährt es sich in der Praxis, für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungs- und Entwicklungsbedürfnissen (zum Beispiel bei Schwierigkeiten im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) einen individuellen Förderplan zu schreiben.
Für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen sowie festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf muss ein individueller Förderplan erstellt werden. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird. Für diese Schülerinnen und Schüler wird präventiv ein Förderplan erstellt.
Wer erstellt einen Förderplan?
Zur Erstellung eines Förderplanes sind alle an der schulischen Bildung der Schülerin bzw. des Schülers beteiligten Personen verpflichtet. Diese Personen sind für die Erstellung, Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung des Förderplanes verantwortlich.
Idealerweise werden Förderpläne gemeinsam und in Teamarbeit erstellt, so dass jede Kollegin und jeder Kollege das jeweilige berufsbezogene Fachwissen in die individuelle Förderplanung mit einbringen kann (Kompetenztransfer). Durch die Einschätzungen vieler Lehrkräfte kann eine umfassendere und objektivere Betrachtung der Schülerin bzw. des Schülers gewährleistet werden, da die individuellen Fähigkeiten unter multiprofessionellen Sichtweisen beurteilt werden können.
Die Erstellung von Förderplänen ist somit nicht alleinige Aufgabe einer einzelnen Lehrkraft.
Die Aufgabe der Förderschullehrkraft oder pädagogischen Fachkraft in diesem Kontext ist es, den Förderplanungsprozess mit zu initiieren, zu begleiten und ggf. zu moderieren. Sie unterstützen das Förderplanungsteam mit ihrem Fachwissen und stellen sicher, dass neben der sonderpädagogischen Expertise die pädagogischen und fachwissenschaftlichen Kompetenzen und Ressourcen aller Beteiligten eingearbeitet und genutzt werden.
Wie sind Eltern bei der Förderplanung zu beteiligen?
Bei der individuellen Förderplanung sind die Vorstellungen der Eltern zur Lebens- und Erziehungsplanung ihres Kindes zu berücksichtigen. Daher wird der individuelle Förderplan im Benehmen mit den Eltern erstellt. Das heißt, die Eltern müssen Gelegenheit erhalten, ihre Wünsche zur Förderung ihres Kindes mitzuteilen.
Eltern erhalten eine Ausfertigung des Förderplans.
Es hat sich bewährt, im schuleigenen Förderplankonzept zu vereinbaren, in welcher Weise und zu welchen Zeitpunkten die Eltern (und ggf. auch deren Kind) in die Förderplanung miteinbezogen werden.
Was ist der Nutzen eines Förderplans?
Der Förderplan
- ist ein fortlaufendes Dokumentationsinstrument, in dem Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der individuellen Förderung in Bezug auf den gegenwärtigen Förder- bzw. Unterstützungsbedarf der Schülerin/des Schülers festgehalten werden. Der Förderplan kann zur Rückmeldung an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern genutzt werden und schafft Transparenz über die Lernfortschritte.
- ist ein Entwicklungsinstrument für unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in der Förderung. Somit bringt der Förderplan alle an der Förderung des Kindes Beteiligten (z.B. die in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräfte) auf den gleichen Kenntnisstand und dient der Vereinheitlichung und Koordination der Förderung.
- dient als Handlungsplan und wird in der Unterrichtsplanung und -durchführung verbindlich, stringent und zeitlich begrenzt ein- und umgesetzt.
- ist ein Evaluationsinstrument, mit Hilfe dessen in regelmäßigen Abständen mit allen Beteiligten der Lernfortschritt überprüft wird und neue Schwerpunkte sowie Lernziele vereinbart werden.
Was beinhaltet ein Förderplan?
Zum Erreichen der Ziele müssen konkrete pädagogische Maßnahmen für die Schülerin bzw. den Schüler vereinbart werden, die im Förderplan festgehalten werden. Des Weiteren werden im Förderplan der Zeitraum und die Zuständigkeiten festgelegt. Das heißt, die an der Förderplanung Beteiligten stimmen sich darüber ab, welche Personen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zuständig sind. Sie klären auch, nach welchem Zeitraum das Erreichen der Förderziele überprüft und evaluiert wird.
Diese Festlegungen dienen dazu, dass der Förderplan nachhaltig und koordiniert im Unterrichtsalltag umgesetzt wird.
Ein Förderplan
- setzt an den Kompetenzen und Potenzialen des Kindes an,
- beinhaltet individuelle Schwerpunktsetzungen und konkrete Ziele der Förderung,
- legt die konkreten pädagogischen Maßnahmen zum Erreichen der individuellen Ziele fest,
- regelt die Zuständigkeiten bei der Durchführung der pädagogischen Maßnahmen,
- legt Zeiträume der Förderung fest.
Die Ziele sollten
- schriftlich und knapp,
- konkret überprüfbar (messbar) und positiv,
- erfolgsorientiert und realistisch erreichbar sowie
- schwerpunktsetzend
formuliert werden.
Zyklus der Förderplanung
Wie kann ein Förderplan erstellt werden?
Es hat sich bewährt, dass Schulen ihr schuleigenes Konzept zur Förderplanung erstellen. Dieses Konzept sollte den zeitlichen Ablauf, die methodische Durchführung sowie den zu beteiligenden Personenkreis beschreiben. Schulen machen gute Erfahrungen damit, sich für ein einheitliches Förderplanmuster zu entscheiden.
Viele Schulen entwickeln ihr schuleigenes Konzept zur Förderplanung nach Methoden der kollegialen Förderplanung (zum Beispiel „Förderplanung im Team“ oder „Förderplankonferenz“). Nach diesen Methoden erstellen alle Beteiligten (die Schülerin bzw. der Schüler selbst, Eltern, Lehrkräfte und weitere an der Förderung des Kindes beteiligten Personen) gemeinsam und zeitökonomisch einen individuellen Förderplan.
Kollegiale Förderplanung läuft nach folgenden Schritten ab:
- Die Schülerin bzw. der Schüler wird in ihrer/seiner Persönlichkeit vorgestellt, Stärken und Schwächen (insb. bezogen auf das schulische Lernen) werden beschrieben.
- Die Förderbereiche bzw. Schwerpunkte der Förderung werden festgelegt.
- Die Förderziele werden konkretisiert.
- Die Förderplanung (Maßnahmen, Methoden, Organisation, Verantwortlichkeiten) wird erstellt.
- Der Zeitraum bis zur Evaluation (Überprüfung und Fortschreibung) wird festgelegt.
Fortbildung:
Das Pädagogische Landesinstitut (PL) bietet regelmäßig Fortbildungen zum Thema „Förderplanung“ an.
Darüber hinaus haben Schulen und (Teil-)kollegien die Möglichkeit, ein schulinternes Fortbildungsmodul an Ihrem Standort zu buchen (siehe Linkliste am Schluss).
Empfohlene Literatur und Praxishinweise:
Helm, Carolin , Nax, Nora und Weber, Stefanie: "Die erfolgreiche Förderplankonferenz" Ein praxiserprobtes Konzept zur effektiven Förderplanung, Persen-Verlag
Artikel aus „Pädagogik Leben“ 2/2013 „Förderplangespräche im Team“ hier
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM): Unterrichtsentwicklung: Förderplanung im Team: hier
Förderplanmuster und Förderplanbeispiele finden Sie im internen Bereich der Bildungsserverseite https://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/intern.html