Verwaltungsvorschrift: "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben"
Seit dem 30.10.2007 ist die Verwaltungsvorschrift: "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" in Kraft. Sie ist gültig für Schulen der Sekundarstufe I, im Berufsvorbereitungsjahr sowie in der Berufsfachschule I und Berufsfachschule II.
Die Verwaltungsvorschrift lehnt sich eng an den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 über die Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ an.
Dementsprechend steht die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben im Vordergrund.
Die Verwaltungsvorschrift ist im Kontext der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schüler zu sehen, wie sie im Schulgesetz festgelegt ist. Sie verstärkt die Grundlage für die pädagogische Arbeit der Schulen.
Zurück zu: Gesetze und Verordnungen