Nachteilsausgleich
Verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs wie Orientierungshilfen und Strukturierungshilfen bei der Unterrichtsgestaltung sowie unterstützende Maßnahmen bei der Leistungsfeststellung und Leistungsüberprüfung ermöglichen es, auf die besonderen Bedürfnisse dieser Schülerinnen und Schüler einzugehen.
Dabei sollen die Möglichkeiten der differenzierten und individualisierten Förderplanung bei der Gestaltung von Unterricht ausgeschöpft werden. Zusätzlich kann im Einzelfall überprüft werden, ob ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf zur Bewältigung von Aufgaben des alltäglichen Lebens und zur Teilnahme am Unterricht erforderlich erscheint (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).
Die gemeinsame Abstimmung der Maßnahmen zum Nachteilsausgleich durch die am Unterricht beteiligten Lehrkräfte ist ein Gelingensfaktor erfolgreicher pädagogischer Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen.
Die Arbeitsgruppe Autismus hat zum Thema Nachteilsausgleich auf der Basis ihrer Erfahrungen und den Hinweisen von Schulen Anregungen aus der Praxis für die Praxis erarbeitet.