| K1 |
- Welchen „Status“ hat eine Integrationsschülerin/ein Integrationsschüler an der Schwerpunktschule? (Konsequenzen für Klassenbildung, Zeugniserstellung, Schülertransport, angestrebtes Bildungsziel, Verbleib im Klassenverband etc.)
| K2 |
| K3 |
- Wie sind die Möglichkeiten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an Schwerpunktgrundschulen und Schwerpunktschulen der Sekundarstufe I?
- Wer entscheidet, ob das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet wird?
- Gibt es unterschiedliche Gesichtspunkte bei Grundschulen und Schwerpunktschulen?
| K4 |
- Nach welchen Grundsätzen/Vorgaben werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger den Klassen an Schwerpunktschulen zugeordnet? Wer entscheidet über die Klassenbildung an Schwerpunktschulen und darüber, welche Kinder und Jugendlichen welche Klassen besuchen?
| K5 |
- Welche Konsequenzen hat die Benennung zur Schwerpunktschule für die Unterrichtsentwicklung bezogen auf Schüler/-innen mit Lernschwierigkeiten, bei denen kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde?
- Wie können Eltern am Ende der Grundschulzeit bezüglich der Schullaufbahn beraten werden?
| UE1 |
- Welche Möglichkeiten haben Schwerpunktgrundschulen, die individualisierenden Unterricht für alle Schüler/-innen weiterentwickelt haben, um für Schüler/-innen mit Lernschwierigkeiten individuelle Formen der Leistungsbeurteilung und –messung einzusetzen?
- Müssen im Abschlusszeugnis Noten erscheinen, in welchen Fächern können Noten gegebenenfalls ausgesetzt werden?
- Welche Regelung gilt für den Übergang in die Sekundarstufe I, wenn kein Abschlusszeugnis ausgestellt wurde?
- Wie ist ein Wechsel in die Realschule plus/Gesamtschule möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht?
| UE2 |
- Welche Strukturen bestehen zur Beratung der Schwerpunktschule bezüglich der Förderung von Kindern und Jugendlichen, die als verhaltensauffällig wahrgenommen werden?
- Welche Beratungsstellen unterstützen die Lehrkräfte bei ihrer Arbeit vor Ort?
- Welche Weiterbildungsmöglichkeiten haben Lehrkräfte?
| UE3 |
- Wie bereitet sich das Kollegium einer zukünftigen Schwerpunktschule umfassend auf die neue Aufgabe vor? Wie kann das Gefühl der Überforderung beim Einstieg in die Arbeit vermieden werden?
- Welche zusätzlichen Forbildungsangebote bestehen für die Schule?
| OR1 |
- Nach welchen Gesichtspunkten sollten Klassenbildung und Unterrichtsorganisation an einer Schwerpunktschule stattfinden? (Gesichtspunkte: Teambildung, Fachlehrer-/Klassenlehrerprinzip, fachfremder Unterricht, gleichmäßige Klassengröße, Stundenplangestaltung, usw.)
| OR2 |
- Gibt es eine (landesweite) Regelung, welche Förderschullehrkräfte (von Schwerpunktschule oder Stammschule) bei sogenannten Seiteneinsteigern an Schwerpunktschulen das Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erstellen?
- Welche Verfahrensschritte sind einzuleiten?
- Wer ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Gutachten erstellt werden?
- Wer entscheidet, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht?
- Warum sollten mit der Erstellen des Gutachtens Förderschullehrkräfte der Stammschule beauftragt werden?
| G1 |
- Die Förderschulen haben ebenso wie die Schwerpunktschulen einen Beratungsauftrag gegenüber den Eltern über die möglichen Förderorte. Was können die Beraterinnen und Berater für Integration/Inklusion dazu beitragen, dass die Förderschulen im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs:
- kompetent über Förderorte beraten können, wenn Eltern integrativen/inklusiven Unterricht wünschen?
- Kenntnisse über das Konzept und den Unterrichtsauftrag der Schwerpunktschule, insbesondere den zieldifferenten Unterricht haben?
| G2 |
- Welche Verfahrensschritte sind einzuleiten, wenn der sonderpädagogische Förderschwerpunkt bei Integrationskindern geändert werden soll; sind dabei Termine zu beachten, wenn ja, welche? (Erfordernis der Meldung, Gutachtenerstellung, Termine, Entscheidung)
| G3a |
- Welche besonderen Regelungen gelten bezogen auf den Wechsel des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes bei Integrationskindern zum Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung („E“) bzgl. der Einleitung des Verfahrens?
| G3b |
- Welche Konsequenzen hat die Benennung zur Schwerpunktgrundschule für Unterricht, Leistungsmessung und -beurteilung am Übergang zu weiterführenden Schulen für Regelkinder mit Lernschwierigkeiten, die besondere Unterstützung benötigen, bei denen jedoch kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde? - Grundsatzfragen -
| Ü1a |
- Welche Konsequenzen hat die Benennung zur Schwerpunktgrundschule für Unterricht, Leistungsmessung und -beurteilung am Übergang zu weiterführenden Schulen für Regelkinder mit Lernschwierigkeiten, die besondere Unterstützung benötigen, bei denen jedoch kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde? - Beispiele -
- In welchen Fällen kann die Grundschule ein Abschlusszeugnis ausstellen bzw. welche Art Zeugnis erhält die Schülerin/der Schüler alternativ?
| Ü1b |
- Wie ist der Übergang der Integrationskinder aus einer 4. Klasse in eine weiterführende Schule geregelt?
| Ü2 |
- Welche Möglichkeiten bestehen für Integrationsschülerinnen und -schüler (Förderschwerpunkt Lernen), den Abschluss der Berufsreife zu erreichen – bezogen auf den Besuch allgemein bildender Schulen?
- Welche Möglichkeiten zum Erwerb des Abschlusses der Berufsreife bestehen in Rheinland-Pfalz?
- Ist ein Wechsel an eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erforderlich/möglich?
- Wie kann der gewünschte Abschluss an der Schwerpunktschule der Sekundarstufe I erworben werden?
| SchA |