Elternwahlrecht im Schulgesetz verankert
Das neue Schulgesetz basiert auf dem „Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich“. Dieses Landeskonzept wurde im Januar 2013 mit dem Ziel beschlossen, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich zu eröffnen. Detaillierte Informationen zum Landeskonzept finden Sie hier.
Grundlage für die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion ist ein wohnortnahes Netz von Schwerpunktschulen. Deren schulisches Konzept und besondere Personalausstattung ermöglicht das Angebot inklusiven Unterrichts in allen Regionen des Landes. Das Netz der Schwerpunktschulen umfasst im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 270 Schulen in den Schularten Grundschule, Realschule plus und Integrierte Gesamtschule. Landesweit sind 155 Grundschulen und 115 Schulen der Sekundarstufe I als Schwerpunktschulen ausgewiesen. An diesen Regelschulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam von Lehrerinnen und Lehrern aus dem entsprechenden Regelschullehramt, Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften unterrichtet. Damit ergänzen sie das Angebot von 135 Förderschulen (mit neun verschiedenen Förderschwerpunkten), die nach Entscheidung der Eltern ebenfalls Lernort ihrer Kinder sein können.
Um die Erfüllung des Elternwahlrechts auf Dauer zu gewährleisten, soll das Netz an Schwerpunktschulen in den nächsten Jahren entsprechend dem Bedarf immer weiter verdichtet werden. Prognostiziert wird bis 2016 ein Zuwachs um etwa 40 Standorte. Im Schuljahr 2014/2015 starten neun neue Schwerpunktschulen (vier Grundschulen und fünf weiterführende Schulen).
Zudem sollen einzelne Förderschulen in den Regionen sich zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickeln. Diese Schulen bieten weiterhin Unterricht in ihren Förderschwerpunkten an und unterstützen den inklusiven Unterricht in ihrem Einzugsbereich durch ihr Fachwissen.