Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Schule
Umschriebene Entwicklungsstörungen
Nach den Kriterien der International Classification of Diseases (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist für die Feststellung einer Lese-Rechtschreibstörung bzw. einer isolierten Rechtschreibstörung eine hinreichende Intelligenz (>70) vorauszusetzen. Hör- und Sehminderung sowie eine schulische Überforderungssituation sollten ausgeschlossen sein.
Ergänzend zum Schulzeugnis (vor allem der Grundschulklassen) ist eine auffällige Abweichung zwischen der allgemeinen intellektuellen Begabung und dem Versagen in einem abgegrenzten Lernbereich (Lesen, Rechtschreiben, Rechnen) aufzuzeigen.
Beeinträchtigungen im schulischen Lernen, die in begrenzten Funktionsbereichen auftreten, werden als umschriebene Entwicklungsstörungen bezeichnet. Diese sind abzugrenzen von sonderpädagogisch diagnostizierten Beeinträchtigungen im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (s. Sonderpädagogischer Förderbedarf).
Bei umschriebenen Entwicklungsstörungen handelt es sich um:
- einfache Artikulationsstörungen
- expressive und rezeptive Sprachstörungen
- Störungen des Lesens und Rechtschreibens
- Rechenstörungen
- Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen
Sie können sich im Verhalten äußern durch:
- Herausforderndes Sozialverhalten (Soziale Wahrnehmungsschwäche, Impulsivität, Distanzlosigkeit in sozialen Beziehungen, impulsive Missachtung sozialer Regeln)
- Hyperaktivität und Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsstörung (ADS/ ADHS)
- Fehlende Kraftdosierung
Die Schülerinnen und Schüler benötigen eine besondere Unterstützung im Unterricht. Deshalb entwickeln Schulen geeignete Maßnahmen und geeignete Schritte zur individuellen Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler.
Als Instrumentarium für individualisiertes Lernen haben sich sogenannte Lernpläne bewährt. Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen in abgegrenzten Bereichen können auf diese Weise individuelle Förderangebote auf Grundlage eines ganzheitlichen, zielgleichen Förderansatzes erhalten. Dies setzt pädagogische Diagnostik sowohl in der Schule als auch im Elementarbereich voraus und erfordert die Erstellung eines Förderkonzeptes, das im Team zwischen allen am Unterricht Beteiligten, den Eltern und den außerschulischen Fachleuten abgestimmt wird.
Auch wenn für eine Schülerin oder einen Schüler die oben genannten Kriterien für eine Lernstörung nicht erfüllt sind, können Kinder oder Jugendliche bei ansonsten altersentsprechenden Leistungen in einzelnen Bereichen (Lesen, Rechtschreiben, Rechnen) deutlich beeinträchtigt sein. In einem solchen Fall wird man von einer umschriebenen Rechtschreibschwäche/Leseschwäche/Rechenschwäche sprechen. Derartige umschriebene Leistungsschwächen stellen keine Krankheit bzw. Gesundheitsstörung im Sinne der ICD dar. Dennoch bedürfen Betroffene einer gezielten und qualifizierten, primär pädagogischen Unterstützung. Psychische und emotionale Begleitstörungen bedürfen ggf. auch in solchen Fällen einer gezielten Behandlung.
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